Preise

Honorar

 

Beratung pro Stunde

70.- Euro

 

 

 

 

Homöopathische Erstanamnese Erwachsene ab 17 Jahren

200.- Euro

 

 

 

 

Homöopathische Erstanamnese Kinder bis 16 Jahren

180.- Euro

 

 

 

 

Homöopathische Erstanamnese

Kinder bis zum 2. Lebensjahr

160.- Euro

 

 

 

 

Folgekonsultationen werden nach Zeit abgerechnet pro Stunde

70.- Euro

 

 

 

 

Telefonische Beratung

12.- Euro pro 10 Minuten

 

 

 

 

Hausbesuch je nach Entfernung mindestens

25.- Euro plus 12.- Euro pro angefangene 10 Minuten.

 

 

 

 

Akupunktur je Sitzung (30 Min)

35.- Euro

 

Bei längerer Behandlungsdauer

35.- Euro

für angefangene ½ Std.

 

 

 

 

Augenakupunktur nach Boel

nach Anfrage

 

 

 

 

Akupunktur Acunova/ Aculife 

nach Boel

nach Anfrage

 

 

 

 

Energetische Behandlung

(1,5-2 Std)

100,- Euro

 

 

 

 

Beratung zu Stoffwechsel, Hormonen, Mineralien, Ernährung

70,- Euro (Std.)

 

 

 

 

Rezeptierung (Labortests oder Nahrungsergänzungsmittel)

 5,- Euro

 

 

 

 

 

Beratung/ Lösungsorientierung

zu allen Erkrankungen nach den Biologischen Naturgesetzen

70,- Euro (Std.)

 

Was ist zu beachten?                                                                       Wird die Behandlung von der Krankenkasse übernommen?             

Für meine Leistungen wird nach jeder Sitzung ein Honorar von 70,- € pro Zeitstunde (60 Min) berechnet.

  • Das Honorar ist gleichbleibend, unabhängig von einer eventuellen Erstattung durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen.
  • Sie erhalten auf Wunsch eine ausführliche Rechnung zur Einreichung bei Ihrer Versicherung.
  • Sollten Sie einmal einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um Benachrichtigung bis spätestens 24 Stunden im Voraus. Andernfalls werde ich Ihnen das Honorar für die vereinbarte Sitzung in Rechnung stellen.
  • Mit meinen Behandlungsmethoden werde ich Sie nach bestem Wissen und Gewissen unterstützen, Heilung garantieren oder versprechen kann ich jedoch nicht.
  • Der Behandlungserfolg hängt eng zusammen mit Ihrer Bereitschaft und aktiven Mitarbeit.

 

Die Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) in Rechnung gestellt. In der Tabelle können Sie sehen, wie ich abrechne. Hinzu kommen Kosten für Laboruntersuchungen, wie z. B. Hormonspeichel-, Stuhl-, Nahrungsmittelunverträglichkeiten & Schwermetalltests. Gerne kläre ich Sie nach dem Erstgespräch über die voraussichtlich entstehenden Kosten auf und schätze diese für den weiteren Behandlungsverlauf.

Für gesetzlich versicherte Patienten gelten:

Leider werden Heilpraktiker Kosten von keiner gesetzlichen Krankenkasse (Techniker Krankenkasse, DAK, AOK, Barmer, usw.) übernommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich daher nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen kann.  Wenn Sie gesetzlich versichert sind, müssen Sie die Behandlung selbst tragen. Es sei denn, Sie haben eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abgeschlossen.

Für privatversicherte, zusatzversicherte oder beihilfeberechtige Patienten gilt:

Die Behandlungskosten werden in der Regel zu den jeweils vertraglich vereinbarten Tarif-Bedingungen übernommen. Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrem Versicherer, welche Heilpraktiker- und Laborleistungen Ihr Tarif abdeckt. Leider kann ich keine Übernahme sämtlicher Leistungen durch Ihre private Krankenversicherung garantieren.

Hier finden Sie mich

Naturheilpraxis

Bärbel Hofmeister
Heyerhof
55288 Schornsheim

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