Honorar
Beratung pro Stunde |
70.- Euro |
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Homöopathische Erstanamnese Erwachsene ab 17 Jahren |
200.- Euro |
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Homöopathische Erstanamnese Kinder bis 16 Jahren |
180.- Euro |
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Homöopathische Erstanamnese Kinder bis zum 2. Lebensjahr |
160.- Euro |
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Folgekonsultationen werden nach Zeit abgerechnet pro Stunde |
70.- Euro |
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Telefonische Beratung |
12.- Euro pro 10 Minuten |
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Hausbesuch je nach Entfernung mindestens |
25.- Euro plus 12.- Euro pro angefangene 10 Minuten. |
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Akupunktur je Sitzung (30 Min) |
35.- Euro |
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Bei längerer Behandlungsdauer |
35.- Euro für angefangene ½ Std. |
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Augenakupunktur nach Boel |
nach Anfrage |
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Akupunktur Acunova/ Aculife nach Boel |
nach Anfrage |
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Energetische Behandlung (1,5-2 Std) |
100,- Euro |
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Beratung zu Stoffwechsel, Hormonen, Mineralien, Ernährung |
70,- Euro (Std.) |
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Rezeptierung (Labortests oder Nahrungsergänzungsmittel) |
5,- Euro
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Beratung/ Lösungsorientierung zu allen Erkrankungen nach den Biologischen Naturgesetzen |
70,- Euro (Std.) |
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Für meine Leistungen wird nach jeder Sitzung ein Honorar von 70,- € pro Zeitstunde (60 Min) berechnet.
Die Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) in Rechnung gestellt. In der Tabelle können Sie sehen, wie ich abrechne. Hinzu kommen Kosten für Laboruntersuchungen, wie z. B. Hormonspeichel-, Stuhl-, Nahrungsmittelunverträglichkeiten & Schwermetalltests. Gerne kläre ich Sie nach dem Erstgespräch über die voraussichtlich entstehenden Kosten auf und schätze diese für den weiteren Behandlungsverlauf.
Für gesetzlich versicherte Patienten gelten:
Leider werden Heilpraktiker Kosten von keiner gesetzlichen Krankenkasse (Techniker Krankenkasse, DAK, AOK, Barmer, usw.) übernommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich daher nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen kann. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, müssen Sie die Behandlung selbst tragen. Es sei denn, Sie haben eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abgeschlossen.
Für privatversicherte, zusatzversicherte oder beihilfeberechtige Patienten gilt:
Die Behandlungskosten werden in der Regel zu den jeweils vertraglich vereinbarten Tarif-Bedingungen übernommen. Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrem Versicherer, welche Heilpraktiker- und Laborleistungen Ihr Tarif abdeckt. Leider kann ich keine Übernahme sämtlicher Leistungen durch Ihre private Krankenversicherung garantieren.